Stand: 27. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Plattform urbeo
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen, die die Jona Thiel & Klevi Ymeri GbR, Heilig-Geist-Straße 30, 83022 Rosenheim, vertreten durch Jona Thiel (nachfolgend „Anbieter" oder „urbeo"), über die Online-Plattform urbeo, erreichbar unter urbeo.de, erbringt.
(2) Die Plattform richtet sich an Wohnungssuchende (nachfolgend „Mieter" bzw. „Wohnungssuchende"), an Vermieter und an Mieter, die einen Nachmieter suchen (nachfolgend „Nachmieter-Inserent"). Mieter, Vermieter und Nachmieter-Inserenten werden gemeinsam als „Nutzer" bezeichnet.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) urbeo ist eine deutschlandweit zugängliche Online-Plattform zur Vermittlung von Mietverhältnissen über Wohnimmobilien (insbesondere Wohnungen, Häuser, WG-Zimmer und Nachmieter-Gesuche). urbeo wird ausschließlich als technischer Vermittler tätig und ist selbst nicht Vertragspartei eines Miet- oder Untermietverhältnisses zwischen Nutzern.
(2) urbeo stellt insbesondere folgende Funktionen bereit:
- Anlage und Verwaltung eines Nutzerkontos mit getrennten Rollen für Mieter und Vermieter.
- Anlegen, Bearbeiten und Verwalten von Wohnungsinseraten durch Vermieter sowie von Nachmieter-Inseraten durch Mieter.
- Manuelle Sichtung und Freischaltung neu eingestellter Inserate vor der Veröffentlichung.
- Suche und Filterung veröffentlichter Inserate durch Wohnungssuchende.
- Übermittlung von Bewerbungen einschließlich Profil- und Selbstauskunftsangaben sowie freiwillig hochgeladener Unterlagen vom Wohnungssuchenden an den jeweiligen Inserenten.
- Bewerber-Verwaltung für Inserenten (Statusführung, Notizen zu eingegangenen Bewerbungen).
- Schutz sensibler Objektdaten: Die genaue Anschrift eines Inserats wird in der öffentlichen Ansicht nicht angezeigt und erst nach Freigabe durch den Inserenten an ausgewählte Bewerber sichtbar.
- Optionaler KI-gestützter Chat zur Beantwortung allgemeiner Plattformfragen.
- Optionale Support-Eskalation aus dem KI-Chat mit Kontaktformular und Datei-/Bildanhängen.
- Direktnachrichten (1:1-Chat) zwischen Inserenten und Bewerbern zur Anbahnung des Mietverhältnisses.
- Zur Reichweitensteigerung kann urbeo Inserate über externe Dienstleister (z. B. Vermietprofis) zur Generierung von Mietinteressenten einsetzen; eingehende Interessenten werden über urbeo zurück an den Inserenten geleitet.
- Cross-Posting freigegebener Inserate auf gängige Immobilienportale (z. B. ImmoScout24, Immowelt, Kleinanzeigen) sowie auf urbeo-eigene Social-Media-Kanäle (aktuell insbesondere TikTok; weitere Kanäle wie Instagram, Facebook, YouTube Shorts können nach Vorankündigung ergänzt werden) — jeweils mit dem Zweck, zusätzliche Mietinteressenten zu erreichen und die eingehenden Anfragen über urbeo zurück an den Inserenten zu leiten.
- Nachmieter-Übergabe-Funktion: Nachmieter-Inserenten können einen objektbezogenen Übergabe-Link erzeugen, über den der Vermieter das konkrete Inserat in seine eigene Vermieter-Verwaltung übernehmen kann. Dabei bleiben die Objekt-ID sowie bereits eingegangene Bewerbungen, Bewerbungsstufen, interne Notizen und Termine am Objekt erhalten; bestehende Direktnachrichten werden nicht übertragen.
- Empfehlungsfunktion: Ruft ein Wohnungssuchender ein Inserat auf, das zwischenzeitlich pausiert oder entfernt wurde, kann urbeo automatisiert ähnliche, weiterhin aktive Inserate (auf Basis von Lage und Preisrahmen des ursprünglich aufgerufenen Inserats) vorschlagen.
- Interne Bearbeitungsfunktionen für urbeo (z. B. Sichtung von Inseraten, Bearbeitung gemeldeter Inhalte, interne Notizen zu Vorgängen) zur Wahrnehmung der Aufgaben als Hostprovider.
- Einreichung und Verifizierung einer bereits bestehenden Bonitätsauskunft durch Wohnungssuchende (Plausibilitäts- und ggf. Portal-Abgleich, siehe § 5c).
- Erstellung einer gebrandeten, auszugsweise teilbaren Ansicht der Bewerbungsmappe durch den Wohnungssuchenden (befristeter, widerrufbarer Link, siehe Datenschutzerklärung).
(3) urbeo schuldet ausschließlich das Bereitstellen der genannten technischen Funktionen. Es wird kein Erfolg (z. B. das Zustandekommen eines Mietvertrags, eine bestimmte Zahl an Bewerbungen oder Sichtkontakten) geschuldet.
(4) urbeo behält sich vor, einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der vertragliche Kernzweck nicht beeinträchtigt wird.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der über die Registrierung zugänglichen Funktionen setzt die Anlage eines Nutzerkontos voraus. Anonyme Registrierungen sind nicht zulässig. Eine Registrierung ist nur volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie ordnungsgemäß vertretenen juristischen Personen gestattet.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese im weiteren Verlauf aktuell zu halten.
(3) Pro Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kontos vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
(4) Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und urbeo ein unentgeltlicher Plattform-Nutzungsvertrag über die Grundfunktionen zustande.
§ 4 Inserate — Pflichten der Inserenten
(1) Vermieter und Nachmieter-Inserenten sind verpflichtet, ausschließlich tatsächlich existierende, von ihnen rechtmäßig zur Vermietung bzw. Untervermietung angebotene Objekte zu inserieren.
(2) Die Angaben in einem Inserat (insbesondere Lage, Größe, Ausstattung, Kaltmiete, Nebenkosten, Warmmiete, Verfügbarkeit, Bilder) müssen vollständig, richtig und nicht irreführend sein. Bilder müssen das inserierte Objekt zeigen oder als Symbol-/Beispielbild klar gekennzeichnet sein.
(3) Der Inserent ist verpflichtet, die Veröffentlichung unverzüglich zu beenden oder entsprechend zu aktualisieren, sobald das Objekt nicht mehr verfügbar oder eine Angabe nicht mehr zutreffend ist; eine entsprechende Funktion stellt urbeo bereit (vgl. § 6).
(4) Vor der Veröffentlichung wird jedes Inserat durch urbeo manuell auf offensichtliche Plausibilität und Verstöße geprüft. Die manuelle Sichtung entbindet den Inserenten nicht von seiner alleinigen Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.
(5) Es ist untersagt, in Inseraten oder im Kommunikationswege auf der Plattform
- diskriminierende Anforderungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu formulieren,
- Mietkonditionen anzubieten, die gegen geltendes Mietpreisrecht (z. B. Mietpreisbremse, Wuchergrenze nach § 5 WiStrG, § 138 BGB) verstoßen,
- Schutzgebühren, Reservierungsgebühren oder ähnliche Vorab-Entgelte zur Voraussetzung einer Besichtigung oder Bewerbung zu machen,
- Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) verletzen,
- Verlinkungen oder Inhalte einzustellen, die strafbar, jugendgefährdend, wettbewerbswidrig oder sittenwidrig sind.
(6) Einwilligung zur Reichweiten-Weitergabe (Cross-Posting auf Immobilienportalen). Der Inserent willigt mit der Veröffentlichung eines Inserats ausdrücklich darin ein, dass urbeo das jeweilige Inserat einschließlich Objektangaben, Texten und Bildern an den Dienstleister m2 Magazin GmbH (Vermietprofis) übermitteln und über dessen Service auf gängigen Immobilienportalen (z. B. ImmoScout24, Immowelt, Kleinanzeigen und weiteren angeschlossenen Portalen) veröffentlichen lassen darf, um zusätzliche Mietinteressenten zu generieren. Eingehende Interessenten werden über urbeo zurück an den Inserenten geleitet. Der Inserent sichert zu, sämtliche erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte an Fotos und Texten) zu besitzen und zur Veröffentlichung auf den genannten Portalen berechtigt zu sein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Deaktivierung bzw. Löschung des Inserats oder per Nachricht an info@urbeo.de widerrufen werden; bereits veranlasste Veröffentlichungen werden in diesem Fall unverzüglich zur Entfernung weitergeleitet.
(7) Einwilligung zum Cross-Posting auf urbeo-Social-Media-Kanälen. Der Inserent willigt darüber hinaus ausdrücklich ein, dass urbeo aus dem freigegebenen Inserat automatisiert kurze Werbeinhalte (insbesondere kurze Videos oder Bild-Slideshows aus Cover-Foto, Preis, Stadt bzw. Region, Ausstattungsmerkmalen und Verfügbarkeit sowie einem Rückverweis auf das Inserat auf urbeo) erstellt und über eigene Kanäle von urbeo auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht — aktuell insbesondere TikTok (Anbieter: TikTok Technology Limited, Irland, sowie ByteDance-Konzern) sowie perspektivisch auf vergleichbaren Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, YouTube Shorts). Zweck ist ausschließlich die Reichweitensteigerung des Inserats. Kontaktdaten des Inserenten oder Bewerberdaten werden hierbei nicht veröffentlicht. Der Inserent sichert zu, an sämtlichen verwendeten Bildern die erforderlichen Nutzungsrechte inklusive einer Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen zu halten. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den Nutzerkonto-Einstellungen deaktiviert oder per Nachricht an info@urbeo.de widerrufen werden; bereits veröffentlichte Beiträge werden im Widerrufsfall unverzüglich entfernt bzw. deren Entfernung veranlasst. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass die genannten Plattformen personenbezogene Daten der jeweiligen Betrachterinnen und Betrachter eigenverantwortlich verarbeiten und dass insoweit auch Datenverarbeitungen in Drittstaaten (insbesondere USA und – im Fall von TikTok – Volksrepublik China) erfolgen können. Die insoweit geltenden Bedingungen und Datenschutzhinweise sind ausschließlich die der jeweiligen Plattform.
(8) Löschung eines Inserats. Löscht der Inserent ein Inserat, wird es unverzüglich von der Plattform entfernt und aus der öffentlichen Suche genommen sowie an angeschlossene Portale zur Entfernung gemeldet. Der Datensatz bleibt danach für längstens 90 Tage intern als gelöscht gekennzeichnet gespeichert, um eine versehentliche Löschung auf Wunsch des Inserenten rückgängig machen zu können; eine Wiederherstellung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Inserenten. Nach Ablauf dieser Frist — oder auf Verlangen bereits vorher — wird der Datensatz endgültig gelöscht.
§ 4a Übernahme von Inseraten über Partnerplattformen (Schnittstelle)
(1) urbeo kann Inserate über eine technische Schnittstelle von Partnerplattformen entgegennehmen. Voraussetzung ist ein persönlicher Zugangsschlüssel, der genau einem urbeo-Konto zugeordnet ist; über ihn können ausschließlich Inserate dieses Kontos angelegt oder aktualisiert werden.
(2) Der Inserent beauftragt die jeweilige Partnerplattform selbst mit der Übermittlung und sichert zu, dass er zur Veröffentlichung der übermittelten Angaben, Bilder und Unterlagen berechtigt ist. Die Pflichten aus § 4 gelten für über die Schnittstelle eingestellte Inserate unverändert; auch sie durchlaufen die manuelle Sichtung vor Veröffentlichung.
(3) urbeo darf einen Zugangsschlüssel jederzeit sperren oder austauschen, insbesondere bei Missbrauchsverdacht, fehlerhaften Übermittlungen oder Überschreiten der technischen Nutzungsgrenzen. Der Inserent hat den Zugangsschlüssel geheim zu halten; für Übermittlungen, die über seinen Schlüssel erfolgen, ist er verantwortlich.
§ 6a Nachmieter-Übergabe an Vermieter
(1) urbeo stellt Nachmieter-Inserenten eine Übergabe-Funktion bereit. Über einen objektbezogenen Zugangs-Link (Format: /uebergabe/<Code>) kann der vom Nachmieter ausgewählte Vermieter das konkrete Inserat in seine eigene Vermieter-Verwaltung übernehmen.
(2) Mit Annahme der Übergabe wird das Inserat dem Vermieterkonto zugeordnet und als privates Vermieter-Inserat weitergeführt. Die Objekt-ID bleibt erhalten. Bereits eingegangene Bewerbungen, Bewerbungsstufen, interne Notizen und Termine bleiben am Objekt und sind danach in der Vermieter-Verwaltung sichtbar. Bestehende Direktnachrichten werden nicht übertragen.
(3) Zweck der Funktion ist die Fortführung der Nachmietersuche durch den Vermieter. urbeo wird auch hierbei ausschließlich als technischer Vermittler tätig und ist selbst nicht Partei eines Mietverhältnisses. Für die Rechtmäßigkeit der Übergabe und die weitere Verarbeitung der Bewerbungen im Auswahlverfahren sind die beteiligten Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.
§ 5 Bewerbungen — Pflichten der Wohnungssuchenden
(1) Wohnungssuchende dürfen Bewerbungen ausschließlich mit ernsthaftem Mietinteresse abgeben. Die im Bewerbungsprofil hinterlegten Angaben und freiwillig hochgeladenen Unterlagen müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein.
(2) Eine vom Inserenten optional gewünschte Bonitätsauskunft wird durch den Wohnungssuchenden selbst bei einem Anbieter seiner Wahl eingeholt; der Wohnungssuchende fügt das bereits bestehende Dokument lediglich seiner Bewerbungsmappe hinzu. urbeo bewertet weder die Bonität noch die Kreditwürdigkeit des Wohnungssuchenden inhaltlich, sondern prüft ausschließlich die Plausibilität und — soweit vom Anbieter unterstützt — die Echtheit des eingereichten Dokuments (§ 5c). Der in der Bewerbermappe angezeigte Status „verifiziert" bezieht sich ausschließlich auf dieses Prüfergebnis, nicht auf die tatsächliche Bonität des Wohnungssuchenden.
(3) Die im Rahmen einer Bewerbung übermittelten Daten und Dokumente sind durch den Inserenten ausschließlich zur Auswahl eines Mietinteressenten zu verwenden und nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder berechtigtes Interesse fortbesteht (vgl. Datenschutzerklärung).
§ 5a Direktnachrichten zwischen Nutzern
(1) urbeo stellt einen Direktnachrichten-Bereich („Chat") bereit, über den Inserenten und Bewerber im Rahmen eines konkreten Bewerbungsvorgangs miteinander kommunizieren können. Die Chats sind ausschließlich für die jeweils Beteiligten sichtbar; urbeo nimmt von Inhalten grundsätzlich keine Kenntnis und greift nur dann ein, wenn ein Inhalt gemeldet wird oder ein konkreter Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften besteht.
(2) Es ist untersagt, über den Chat Werbung, Spam, Inhalte mit Bezug zu Dritten ohne deren Einwilligung, beleidigende, diskriminierende, jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte zu versenden. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
(3) Nachrichteninhalte einschließlich Zeitstempel, Sender, Empfänger und Lesemarker werden zur Vertragsdurchführung gespeichert. Die Speicherdauer und Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Verstöße können von beiden Seiten an info@urbeo.de gemeldet werden. urbeo ist berechtigt, einzelne Nachrichten oder Gespräche im erforderlichen Umfang einzusehen, zu sperren oder zu löschen sowie das Nutzerkonto gemäß § 13 zu sperren.
§ 5b Zusätzliche Bewerbungsunterlagen mit Drittbestätigung
(1) urbeo kann Wohnungssuchenden die Möglichkeit bieten, über die Plattform zusätzliche Bewerbungsunterlagen zu erstellen, deren inhaltliche Richtigkeit durch eine dritte Person bestätigt wird (z. B. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den aktuellen Vermieter). Der Wohnungssuchende ist verpflichtet, für eine solche Bestätigung ausschließlich Kontaktdaten einer Person anzugeben, die zur Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts tatsächlich befugt und in der Lage ist.
(2) Die bestätigende Person ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer eigenen Identität und Rolle zu machen und die Bestätigung nur abzugeben, wenn die bestätigte Aussage nach ihrer Kenntnis zutrifft.
(3) urbeo behält sich vor, zur Qualitätssicherung stichprobenartig oder im Verdachtsfall die Identität der bestätigenden Person per E-Mail oder Telefon zu überprüfen. urbeo führt keine inhaltliche Prüfung des bestätigten Sachverhalts durch; § 11 Abs. 4 gilt entsprechend.
(4) urbeo führt zur Missbrauchsprävention eine automatisierte Plausibilitätsprüfung jeder Drittbestätigung durch. Dabei werden technische Zugriffsdaten (insbesondere eine gekürzte, nicht rückführbare Kennung der IP-Adresse, Browser- und Geräteangaben, Zeitzone und Zeitstempel) sowie ein Abgleich der angegebenen Kontaktdaten ausgewertet. Das Ergebnis ist eine reine Indizien-Einschätzung; sie stellt weder eine Echtheitsgarantie noch eine Zusicherung der inhaltlichen Richtigkeit dar. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt — auffällige Vorgänge werden ausschließlich manuell durch urbeo bewertet. Eine Haftung von urbeo für die Richtigkeit oder Echtheit einer Drittbestätigung ist ausgeschlossen, soweit urbeo nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
(5) Stellt sich heraus, dass eine Bestätigung nachweislich gefälscht, unter falscher Identität oder ohne tatsächliche Befugnis abgegeben wurde, ist urbeo berechtigt, die betroffene Unterlage zu entfernen sowie das Nutzerkonto gemäß § 13 zu sperren. urbeo behält sich in solchen Fällen zudem straf- und zivilrechtliche Schritte vor.
§ 5c Bonitätsauskunft — Einreichung und Verifizierung
(1) Wohnungssuchende können ihrer Bewerbungsmappe eine bereits bestehende Bonitätsauskunft eines gängigen Anbieters (insbesondere SCHUFA, bonify, Boniversum, CRIF Bürgel, Mieterpass/Mietercheck oder eine sonstige Auskunftei) hinzufügen. urbeo stellt hierfür keine eigene Bonitätsprüfung her und vermittelt keinen Zugang zu einer Auskunftei; der Wohnungssuchende bringt das Dokument selbst bei.
(2) urbeo prüft jedes eingereichte Dokument auf Plausibilität (u. a. technische Metadaten, Layout- und Textkonsistenz) und gleicht, soweit vom jeweiligen Anbieter ein Verifizierungscode und ein entsprechendes Prüfportal angeboten werden, die Angaben zusätzlich manuell über das dafür vorgesehene Prüfportal des Anbieters ab. Das Ergebnis dieser Prüfung wird als Status („in Prüfung", „verifiziert" oder „abgelehnt") in der Bewerbungsmappe angezeigt.
(3) Der Status „verifiziert" bestätigt ausschließlich, dass das eingereichte Dokument nach den vorgenannten Kriterien plausibel bzw. beim Anbieter erfolgreich abgeglichen werden konnte. Er stellt keine Aussage über die tatsächliche Bonität, Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Wohnungssuchenden dar und begründet keine entsprechende Zusicherung durch urbeo. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt; auffällige oder nicht abschließend klärbare Fälle werden von urbeo manuell bewertet.
(4) Der Inhalt der Bonitätsauskunft (insbesondere Score, Einzelheiten zu Zahlungsverhalten oder Vertragsverhältnissen) wird durch urbeo weder ausgewertet noch an den Inserenten weitergegeben. Ohne eine gesonderte, ausdrückliche Freigabe des Wohnungssuchenden ist für den Inserenten ausschließlich sichtbar, ob eine verifizierte Bonitätsauskunft vorliegt, von welchem Anbieter sie stammt und bis wann sie gültig ist. Das von urbeo anhand des Dokuments abgelesene grobe Gesamtergebnis (positiv / negativ / nicht eindeutig) wird nur dann angezeigt, wenn der Wohnungssuchende es für den konkreten Empfänger ausdrücklich freigegeben hat — durch Bestätigung einer Unterlagenanfrage für das betreffende Objekt oder durch bewusste Aufnahme der Bonitätsseite in einen von ihm erstellten Mappen-Link. Jede tatsächliche Offenlegung wird von urbeo protokolliert (Zeitpunkt, Empfängerkontext, offengelegtes Ergebnis). Die Freigabe ist freiwillig; sie kann durch Widerruf der Freigabe bzw. Widerruf des Mappen-Links für die Zukunft beendet werden. Der zugrunde liegende Score sowie Einzelangaben zu Zahlungsverhalten, Verträgen oder sonstigen Details werden in keinem Fall weitergegeben.
(5) Eine Haftung von urbeo für die Richtigkeit, Echtheit oder Aussagekraft einer eingereichten Bonitätsauskunft sowie für die tatsächliche Bonität des Wohnungssuchenden ist ausgeschlossen, soweit urbeo nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
§ 5d Mieterbewertung — Anfrage, Abgabe und Verifizierung
(1) Wohnungssuchende können über urbeo eine Bewertung eines aktuellen oder früheren Mietverhältnisses bei dem betreffenden Vermieter, der Hausverwaltung oder einer bevollmächtigten Person anfragen. Die Anfrage geht ausschließlich vom Wohnungssuchenden aus; urbeo fordert Bewertungen nicht von sich aus an. Der bewertende Vermieter gibt die Bewertung über einen persönlichen Link ab, ohne dass hierfür ein urbeo-Konto erforderlich ist.
(2) Die Bewertung besteht aus einer Pflichtfrage zur erneuten Vermietungsbereitschaft, bis zu sieben freiwilligen Bewertungsfragen mit einer Skala von einem bis fünf Sternen sowie einem optionalen Freitext. Aus den beantworteten Fragen wird ein gewichteter Durchschnitt gebildet und als Sternwert ausgewiesen. Eine Bewertung wird nur berücksichtigt, wenn eine Mindestzahl an Fragen beantwortet wurde. Nicht beantwortete Fragen wirken sich nicht negativ aus.
(3) Der bewertende Vermieter sichert zu, ausschließlich eigene, wahrheitsgemäße Erfahrungen aus einem tatsächlich bestehenden oder bestandenen Mietverhältnis wiederzugeben. Unzulässig sind insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen sowie Angaben zu Gesundheit, Religion, Herkunft, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Freitexte werden vor der Freigabe automatisiert vorgeprüft und anschließend von urbeo manuell gesichtet; die Entscheidung über die Freigabe trifft ausschließlich ein Mensch.
(4) Eine verifizierte Mieterbewertung ist standardmäßig nicht für Inserenten sichtbar. Sichtbar ist zunächst nur, dass eine geprüfte Bewertung vorliegt. Das Ergebnis und der Freitext werden erst angezeigt, wenn der Wohnungssuchende sie für den konkreten Empfänger ausdrücklich freigibt — durch Bestätigung einer Unterlagenanfrage für das betreffende Objekt oder durch bewusste Aufnahme der Bewertungsseite in einen von ihm erstellten Mappen-Link. Jede tatsächliche Offenlegung wird protokolliert (Zeitpunkt, Empfängerkontext, offengelegtes Ergebnis). Die Freigabe ist freiwillig und kann für die Zukunft jederzeit beendet werden.
(5) Der bewertete Wohnungssuchende kann die Bewertung jederzeit vollständig einsehen und jederzeit Widerspruch gegen sie einlegen und dabei darlegen, weshalb er sie für unzutreffend hält. urbeo prüft den Widerspruch manuell. Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird die Bewertung vollständig aus der Bewerbungsmappe entfernt; wird er abgelehnt, bleibt die Bewertung bestehen und ein erneuter Widerspruch ist möglich. Bis zur Entscheidung bleibt die Bewertung unverändert; sie bleibt in jedem Fall der Freigabepflicht nach Absatz 4 unterworfen. Eine eigenständige Löschung der Bewertung durch den Wohnungssuchenden ist nicht möglich — sie wird ausschließlich durch einen stattgegebenen Widerspruch oder mit Beendigung des Kontos entfernt.
(6) urbeo schuldet keine inhaltliche Richtigkeitsprüfung der abgegebenen Bewertung und übernimmt keine Gewähr für die Zutreffendheit der geschilderten Erfahrungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit urbeo nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Rechtsverletzende Bewertungen entfernt urbeo nach Kenntniserlangung unverzüglich.
§ 6 Mindestaktivität für Nachmieter-Inserate
(1) Um eine missbräuchliche Nutzung der Nachmieter-Funktion zur kurzzeitigen Einsichtnahme in andere Inserate zu verhindern, gilt für Inserate vom Typ „Nachmieter-Gesuch" eine Mindestaktivitätsdauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der ersten Freischaltung.
(2) Innerhalb dieser vier Wochen kann der Nachmieter-Inserent sein Inserat nicht selbst pausieren oder deaktivieren. Möglich bleiben jederzeit
- die vollständige Löschung des Nutzerkontos einschließlich aller eigenen Inserate,
- die Bearbeitung der Inhalte des Inserats.
(3) urbeo bleibt berechtigt, Inserate jederzeit aus sachlichem Grund (z. B. bei Verstößen, technischen Erfordernissen, Beanstandungen Dritter) zu pausieren oder zu entfernen. Nach Ablauf der Mindestaktivitätsdauer kann der Inserent sein Inserat jederzeit selbst pausieren.
§ 7 Preise, Abonnement urbeo pro
(1) Das Anlegen eines Nutzerkontos sowie das Erstellen, Veröffentlichen und Verwalten von Inseraten ist für Vermieter dauerhaft unentgeltlich.
(2) Für Wohnungssuchende gilt: Pro Kalendertag sind bis zu drei eigenständige Bewerbungen unentgeltlich möglich (Reset täglich um 08:00 Uhr Europe/Berlin). Eingehende Einladungen durch Vermieter oder Nachmieter-Inserenten zählen nicht in dieses Tageskontingent; das Annehmen einer solchen Einladung setzt ab dem 13. Juli 2026 (Livegang der Regel) ein aktives Abonnement urbeo pro gemäß nachfolgendem Absatz voraus. Bereits vor Livegang begonnene Bewerbungsverfahren bleiben davon unberührt. Für unbegrenzte Bewerbungen sowie das Annehmen von Einladungen kann ein optionales, jederzeit zum jeweiligen Laufzeitende kündbares Abonnement urbeo pro gebucht werden:
- urbeo pro · wöchentlich: 6,00 € pro Woche (sieben Tage).
- urbeo pro · monatlich: 20,00 € pro Monat (dreißig Tage).
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und enthalten die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(3) Bezahlte Abonnements verlängern sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, sofern sie nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode über die Plattform gekündigt werden. Eine Kündigung ist jederzeit zum jeweiligen Laufzeitende möglich; die Kündigungsfunktion findet sich im Nutzerkonto unter „Einstellungen → Plan & Abrechnung". Bis zum Ende der bereits bezahlten Periode bleibt der volle Funktionsumfang erhalten.
(4) Ein Wechsel zwischen wöchentlichem und monatlichem Abonnement ist jederzeit aus dem Nutzerkonto möglich. Die Abrechnung des neuen Tarifs erfolgt mit anteiliger Verrechnung („proration") der verbleibenden Periode des bisherigen Tarifs.
§ 8 Zahlungsbedingungen und Zahlungsdienstleister
(1) Die Bezahlung der Abonnements wird über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland („Stripe") abgewickelt. Akzeptierte Zahlungsmittel werden im Bestellprozess angezeigt (insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, gegebenenfalls weitere lokale Zahlmethoden). Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise von Stripe.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch durch Zustellung der Rechnung per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse sowie zusätzlich als Download im Nutzerkonto unter „Plan & Abrechnung". Mit der Nutzung des Abonnements stimmt der Nutzer dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(3) Bei Zahlungsverzug wird der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen nach erfolglosem Wiederholungsversuch durch Stripe automatisch ausgesetzt, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Im Bezahlvorgang können nach Verfügbarkeit Promotion-Codes („Rabattcodes") eingelöst werden. Die jeweiligen Bedingungen ergeben sich aus der Aktion, in deren Rahmen der Code ausgegeben wurde.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht hinsichtlich kostenpflichtiger Abonnements ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu. Bei einer Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist kann das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Jona Thiel & Klevi Ymeri GbR, Heilig-Geist-Straße 30, 83022 Rosenheim, info@urbeo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Kostenlose Testzeiträume (z. B. Handover-Prämie)
Wird urbeo pro mit einem kostenlosen Testzeitraum (aktuell 14 Tage, etwa im Rahmen der Übergabe-Prämie für Nachmieter-Inserate) abgeschlossen, beginnt die Leistung — und damit auch die vorstehende Verzichtserklärung nach § 356 Abs. 4 BGB — bereits mit dem Start des kostenlosen Zeitraums. Die entsprechende ausdrückliche Zustimmung wird im Bestellprozess gesondert eingeholt. Während des kostenlosen Zeitraums fallen keine Kosten an; die erste Abbuchung erfolgt erst mit dessen Ablauf. Eine Kündigung ist jederzeit vorher im Nutzerkonto möglich, in diesem Fall entsteht kein Entgelt.
Erfolgt die Freigabe einer Übergabe erst, nachdem bereits ein kostenpflichtiges Abonnement läuft, wird das Ende des bereits bezahlten, laufenden Abrechnungszeitraums um 14 Tage nach hinten verschoben — die 14 kostenfreien Tage schließen sich also unmittelbar an den bereits bezahlten Zeitraum an, unabhängig vom genauen Zeitpunkt der Freigabe innerhalb dieses Zeitraums. Die nächste Abbuchung erfolgt dadurch 14 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Periodenende, nicht 14 Tage nach der Freigabe selbst. Eine Gutschrift, ein Guthaben auf dem Kundenkonto oder eine Verrechnung mit künftigen Rechnungen findet nicht statt, ebenso wenig eine Auszahlung in Geld. Die Prämie kann pro Nutzerkonto einmalig in Anspruch genommen werden.
§ 10 Verantwortlichkeit für Inhalte, Haftung als Diensteanbieter
(1) urbeo speichert und veröffentlicht von Nutzern eingestellte Inhalte (z. B. Inserate, Bewerbungstexte, Bilder) als Hostprovider im Sinne der §§ 7 ff. TMG, Art. 6 DSA. Eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte besteht erst ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung.
(2) urbeo führt vor Veröffentlichung eine Plausibilitätssichtung durch, übernimmt aber keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der durch Nutzer eingestellten Inhalte.
(3) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können jederzeit an info@urbeo.de gerichtet werden. urbeo wird beanstandete Inhalte unverzüglich prüfen und im Falle einer offensichtlichen Rechtsverletzung entfernen oder den Zugang dazu sperren.
§ 11 Haftung
(1) urbeo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet urbeo nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.
(3) urbeo übernimmt keine Haftung dafür, dass über die Plattform ein Mietverhältnis zustande kommt, dass eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Besichtigungen oder Mietinteressenten generiert wird oder dass von externen Dienstleistern (z. B. Vermietprofis) weitergeleitete Interessenten zu einem Vertragsschluss führen.
(4) urbeo übernimmt keine Haftung für die Bonität, Identität, Seriosität oder Vertragstreue von Nutzern, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Zusicherung übernommen wurde.
§ 12 Verfügbarkeit
urbeo ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Insbesondere können Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Maßnahmen Dritter (z. B. Internetdiensteanbieter, Hosting-Anbieter) zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 13 Sperrung, Kündigung, Löschung des Kontos
(1) Der Nutzer kann seinen unentgeltlichen Plattform-Nutzungsvertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung seines Nutzerkontos über die im Konto bereitgestellte Funktion oder per E-Mail an info@urbeo.de beenden.
(2) urbeo kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB vor.
(3) urbeo ist berechtigt, ein Nutzerkonto oder einzelne Inserate vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, wenn ein konkreter Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen diese AGB, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen Rechte Dritter besteht. Der betroffene Nutzer wird hierüber, soweit zumutbar, informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 14 Änderung dieser AGB
(1) urbeo behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an geänderte Rechtslagen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine Weiterentwicklung des Leistungsangebots anzupassen, und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Geänderte AGB werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als genehmigt; auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttreten der Änderung zu.
§ 15 Online-Streitbeilegung, Verbraucherschlichtung
(1) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
(2) Wir sind weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Rosenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Jona Thiel & Klevi Ymeri GbR · Heilig-Geist-Straße 30, 83022 Rosenheim · info@urbeo.de