In der Regel zulässig
- Name, Anschrift, Anzahl der einziehenden Personen.
- Beruf und Einkommensverhältnisse in dem Umfang, der die Mietzahlung absichert.
- Bestehende Mietschulden gegenüber bisherigen Vermietern.
- Angaben zu Haustieren, soweit sie die Nutzung der Wohnung betreffen.
Heikel oder unzulässig
- Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung oder Religionszugehörigkeit.
- Fragen nach Partei-, Gewerkschafts- oder Vereinszugehörigkeit.
- Gesundheitsdaten und Vorstrafen ohne konkreten Wohnbezug.
- Vollständige Kontoauszüge — Einkommensnachweise genügen.
Datensparsamkeit zahlt sich aus
Verlangen Sie Nachweise erst in der engeren Auswahl, nicht von allen 150 Interessenten. Das reduziert Ihr Datenschutzrisiko und Ihren Aufwand. Unterlagen abgelehnter Bewerber sollten zeitnah gelöscht werden.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.